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   BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84   

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BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 (https://dejure.org/1986,484)
BAG, Entscheidung vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 (https://dejure.org/1986,484)
BAG, Entscheidung vom 04. März 1986 - 1 ABR 15/84 (https://dejure.org/1986,484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 187
  • NJW 1987, 1844
  • NZA 1986, 224
  • NZA 1986, 432
  • BB 1984, 850
  • BB 1986, 1641
  • BB 1986, 524
  • DB 1984, 775
  • DB 1986, 1395
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Er hat daran in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) festgehalten.

    Der Senat hat jedoch in seiner schon genannten Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) ausgesprochen, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht unter dem allgemeinen Vorbehalt stehen, daß durch sie nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen werden dürfe.

    Der Senat hat in der schon genannten Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) ausführlich begründet, daß durch das Betriebsverfassungsgesetz begründete Mitbestimmungsrechte nicht deswegen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, weil durch ihre Wahrnehmung Daten gesetzt werden, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, seinen Betrieb nicht, nicht so oder auf andere Weise zu ändern, beschränken.

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen habe, diese Maßnahmen vielmehr nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß damit Grundrechte des Arbeitgebers nicht verletzt werden (Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - DB 1986, 486).
  • BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76

    Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Dient damit Kurzarbeit trotz der damit verbundenen Lohnminderung auch dem Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze (vgl. auch BSGE 46, 218), so kann der Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit nicht lediglich auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Entgeltminderungen beschränkt sein.
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    a) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. November 1974 (- 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch ein Initiativrecht des Betriebsrats einschließt.
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen habe, diese Maßnahmen vielmehr nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • Drs-Bund, 05.02.1971 - BT-Drs VI/1806
    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein Betriebsverfassungsgesetz (BT-Drucks. VI/1806) sah in den §§ 29 und 30 unterschiedlich ausgestaltete Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten vor.
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Das damit grundsätzlich zu bejahende Initiativrecht des Betriebsrats wird jedoch durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Sein Mitbestimmungsrecht betrifft danach die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (vgl. Senatsbeschluß vom 5. März 1974, BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1980, BAGE 34, 331, 349 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine

    Eine Grenze für das Initiativrecht kann sich nur aus einer Begrenzung des Mitbestimmungsrechts selbst ergeben (so zuletzt Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • LAG Nürnberg, 05.05.1992 - 6 TaBV 10/91

    Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung der einseitigen

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  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 66/90

    Mitbestimmung bei Einteilung des Verkaufsgebiets

    Dies hat der Senat mehrmals entschieden (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, mit Anm. Wiese).
  • LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld;

    Vielmehr soll die mit ihr nach nahezu einhelliger Auffassung (BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1115; BAG, Beschl. v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 -,AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Bl. 587 f; = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7; BAG, Beschl. v. 04.03.1986 1 ABR 15/84 -, EzA, BetrVG 1972, § 87 - Arbeitszeit - Nr. 17; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., 1986, § 87 Rdnr. 173; Galperin/ Löwisch, BetrVG , Bd. 11, 6.
  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

    Vielmehr kann sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung eine Einschränkung des Initiativrechts ergeben, insbesondere wenn sich aus der Konzeption und Auslegung des Gesetzes ergibt, dass das Mitbestimmungsrecht auf eine Abwehr von Maßnahmen des Arbeitgebers beschränkt ist (vgl. etwa BAG vom 25.10.1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit bezüglich Wegfalls von Überstunden; BAG vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 17 unter B.II.3.e. und f. der Gründe bezüglich Einführung von Kurzarbeit; BAG vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 bezüglich Wegfalls von Kontrolleinrichtungen; BAG vom 25.02.1997 - 1 AZR 642/96 - ZTR 97, 574; BAG vom 21.10.1997 - 1 AZR 102/97 - ZTR 1998, 269 bezüglich Wegfalls von Überstunden; GK-Wiese, a.a.O., § 87 RdNrn.

    Ein allgemeiner Regelungsvorbehalt, dass die unternehmerische Freiheit überhaupt nicht tangiert werden dürfte, besteht jedenfalls nicht (so ausdrücklich BAG vom 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - und vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nrn. 13 und 17).

  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und

    Diese Rechtsauffassung stimmt mit derjenigen überein, die das Bundesarbeitsgericht zum Initiativrecht des Betriebsrats vertritt (BAG, Beschluß vom 4. März 1986 - 1 ABR 15/84 - BAGE 51, 187; Beschluß vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - Betriebsberater 1990, 1062).
  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91

    Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber den Kern der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dadurch berücksichtigt hat, daß er je nach der Intensität des Eingriffs die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sehr unterschiedlich ausgestaltet hat (vgl. BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Zwischenzeitlich hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß vom 4. März 1986 (- 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 17, zu II 3 g der Gründe) entschieden, das Arbeitsgericht könne im Kündigungsschutzprozeß nicht überprüfen, ob eine ausgesprochene Kündigung durch die Anordnung von Kurzarbeit hätte vermieden werden können.
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung;

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 1/14

    Einigungsstelle für Kurzarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der

  • BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87

    Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund eines dringend betrieblichen Erfordernisses

  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

    Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung

  • ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09

    Darlegungspflichten für eine betriebliche Kündigung i.R.e. behaupteten

  • OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 2.90

    Recht zur Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Anordnung von Mehrarbeit

  • LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12

    Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.1988 - 8 TaBV 4/88

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Festlegung der Ausgangspunkte im

  • LAG Hessen, 08.09.1988 - 12 TaBV 61/88

    Initiativberechtigung und Zuständigkeit des Betriebsrates für Vereinbarung von

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